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Aktuelles und News zum Energiemanagement sowie Energierecht

Bundeskabinett beschließt Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes (Quelle: www.bundesregierung.de)


Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Nachfolgeregelung für den so genannten Spitzenausgleich für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem

1. Januar 2013. Es werden die zum Jahresende 2012 auslaufenden und in § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz in Sonderfällen gewährten Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zwar im bisherigen Umfang, jedoch unter veränderten Anforderungen an die betroffen Wirtschaftszweige fortgeführt. Der Gesetzesentwurf setzt für die Gewährung einer Steuerbegünstigung zukünftig eine Erhöhung der Energieeffizienz voraus. In Übereinstimmung mit dem aktuellen Energiekonzept der Bundesregierung legt der Gesetzentwurf als Gegenleistung für die Gewährung der Steuerbegünstigung klare Energieeinsparziele fest und verlangt den Unternehmen damit spürbare Anstrengungen zur Erhöhung der Energieeffizienz ab.


Nach dem Gesetzentwurf müssen die Unternehmen, die den so genannten Spitzenausgleich ab 2013 in Anspruch nehmen wollen, Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme verbindlich einführen und betreiben. Das bedeutet, dass diese Unternehmen ihren Energieverbrauch systematisch erfassen und in einem strukturierten Prozess Einsparpotenziale ermitteln müssen. Ziel ist, dass die dadurch aufgedeckten Einsparpotenziale von den Unternehmen – insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen – für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz genutzt werden.


Die Änderungen können damit unmittelbar nach dem Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens – nach derzeitiger Planung im Dezember 2012 - in Kraft treten.


Lesen Sie hier den Gesetzentwurf...

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